Mit unserem Heilpraktiker Titel, den weit über 4500 Unterrichtsstunden unserer Ausbildung und unseren Abschlusszeugnissen bzw. Diplomen (Osteopath D.O., B.Sc. und M.Sc. in Osteopathischer
Medizin) des
Europäischen Colleg für Osteopathie (COE), erfüllen beide Therapeutinnen sämtlich nötigen Richtlinien
zur Ausübung der Osteopathie in Deutschland.
Diese Gegebenheiten sind gleichzeitig für viele Kassen ausschlaggebend,
Kosten für Osteopathische Leistungen zu übernehmen.
Durch unsere Auflistung in der Therapeutenliste der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO),
wird das nochmal bestätigt und unterstrichen.
(Hannah Rieck: http://extranet.bao-osteopathie.de/zertifikat-78AFD9BFCFD8
Hanna Carola Trunz: http://extranet.bao-osteopathie.de/zertifikat-0324F5109CBB)
Da diese Vorraussetzungen in der Osteopathen-Welt leider nicht zuverlässig gegeben sind, da der Beruf des Osteopathen (noch!) nicht gesichert ist, ist es umso wichtiger, sich über den
Ausbildungsstatus Auskunft geben zu lassen.
Laut aktuellen Nachrichten könnte ein "Berufsgesetz für Osteopathen" dies bald ändern!
17.06.2016
Bayern spricht sich für Osteopathen-Berufsgesetz aus / Übergangslösung für Physiotherapeuten mit langjähriger Osteopathieausbildung
Die bayerische Landesregierung hält die Schaffung eines Berufsgesetzes für Osteopathen auf Bundesebene für unumgänglich, um Ausbildungsumfang und -inhalt zum Schutz der Patienten einheitlich zu
regeln. Bis dahin sollten Physiotherapeuten, die osteopathisch arbeiten möchten, die Heilpraktikererlaubnis erwerben. Da dies wegen der großen Nachfrage bei den Gesundheitsämtern jedoch nicht
immer kurzfristig möglich sei, werde als „Übergangslösung“ geduldet, dass Physiotherapeuten mit einer Osteopathieausbildung von mindestens 1350 Stunden auf ärztliche Anordnung Osteopathie ausüben
dürfen, um „ein faktisches Berufsverbot zu vermeiden“. Das teilt der zuständige Ministerialrat des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in einem dem Verband der Osteopathen
Deutschland (VOD) e.V. vorliegenden Schreiben vom 08. Juni 2016 mit. Auch wenn völlig unklar ist, wie die von Seiten der Regierung vorgeschlagene „Übergangslösung“ Physiotherapeuten beispielweise
davor schützen soll, wenn die Haftpflichtversicherung wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz nicht greift, begrüßt der VOD, dass seine langjährige Forderung nach einem Berufsgesetz nun
auch von Bayern aufgegriffen wird. „Unsere Arbeit trägt langsam Früchte“, unterstreicht VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA).
Quelle : http://www.osteopathie.de/news-vodnews----1466180760
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